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Vor echten Mandantendaten

Klarbeleg ist eine Demo. Bitte laden Sie nur erfundene oder vollständig anonymisierte Belege hoch.

Wohin gehen die Daten?

Hochgeladene Belege werden zum Lesen an den KI-Anbieter gesendet. Umsatzsteuer-IDs von Lieferanten werden an den EU-Dienst VIES gesendet. Alles andere bleibt im Ordner storage/ und in der SQLite-Datei auf diesem Rechner.

Fünf Voraussetzungen

Diese Punkte müssen erledigt sein, bevor echte Mandantendaten verwendet werden (Berufsgeheimnis nach § 203 StGB, § 57 und § 62a StBerG):

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) mit jedem Dienstleister (KI-Anbieter, Hosting).
  2. Schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung der Dienstleister (§ 62a StBerG).
  3. Übermittlung außerhalb der EU (USA): § 62a Abs. 4 StBerG (vergleichbarer Geheimnisschutz) und Art. 44 ff. DSGVO (Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln mit Transfer-Folgenabschätzung). Alternativ ein Endpunkt in einer EU-Region.
  4. Berufshaftpflichtversicherung: Bedingungen prüfen.
  5. Rechtliche Prüfung durch eine Kanzlei für IT- und Steuerrecht.

Die ausführliche Fassung steht im Projektordner unter docs/BEFORE-REAL-DATA.md. Das Banner verschwindet erst, wenn ALLOW_REAL_DATA=true gesetzt ist.